12 8.3 Zu den Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte bestritt die ihm vorgeworfenen Taten vollumfänglich. Er habe seine Kinder nicht berührt und ihnen nichts getan (exemplarisch pag. 22, Z. 104 f.; pag. 46, Z. 8 ff.; pag. 118, Z. 16 f.; pag. 226, Z. 32 ff.; pag. 228, Z. 111 ff.). Später gab er an, er und die Kinder hätten sich gegenseitig am Rücken massiert. Die Kinder hätten sich manchmal sogar darum gestritten, wen er massieren solle (pag. 230, Z. 199 f.).