Ihren Aussagen ist deutlich zu entnehmen, dass sie dem Tagebuch keinen Beweiswert beimass. Sie erwähnte es einzig im Zusammenhang mit der Häufigkeit der Vorfälle und ihrem damaligen Zustand. Folglich erstaunt auch nicht, dass C.________ das Tagebuch nicht von Beginn an erwähnte, zumal ohnehin fraglich ist, was ihr ein erfundenes, nicht mehr vorhandenes Tagebuch hätte bringen sollen. Insgesamt wirken die Aussagen von C.________ lebhaft, detailliert, altersgerecht und realitätsnah. Sie gestand zahlreiche Erinnerungslücken ein und mied Übertreibungen. Sie konnte ihre Gefühle anschaulich schildern.