_ gab zwar effektiv erst anlässlich ihrer zweiten Einvernahme an, ein Tagebuch geschrieben zu haben. Als Begründung dafür, dass sie es weggeworfen habe, führte sie aus, das Tagebuch sei alt gewesen. Zudem sei es ihr zu viel geworden. Sie habe immer wieder weinen müssen und sie habe nicht mehr daran denken wollen. Weil sie immer im Tagebuch gelesen habe, seien Gefühle hochgekommen und darum habe sie es weggeworfen (pag. 180, ab 16.10 Uhr; pag. 180, ab 16.49 Uhr). Der Umstand, dass C.________ das Tagebuch erst in ihrer zweiten Einvernahme erwähnte ist nachvollziehbar. Ihren Aussagen ist deutlich zu entnehmen, dass sie dem Tagebuch keinen Beweiswert beimass.