_ – hätte sie ihren Vater zu Unrecht beschuldigen wollen – sicherlich nicht angegeben hätte, sich selber ausgezogen zu haben. Ferner dramatisierte C.________ die Vorfälle nicht und konnte ihre Gefühle anschaulich schildern, indem sie ausführte, während den Berührungen Angst gehabt zu haben. Es sei nicht richtige Angst gewesen, vielmehr eine Unsicherheit. Sie könne es nicht gut erklären. Sie habe sich einfach nicht richtig getraut. Wenn ihr Vater sie berührt habe, dann sei es nichts Besonderes gewesen, weil sie nicht gewusst habe, was es sei. Aber wenn sie ihn habe berühren müssen, habe sie etwas mehr Angst gehabt. Er habe ihr aber nie wehgetan (pag. 173, ab 15.25 Uhr).