10 Auch ihre Angaben, wie sie und ihr Vater sich ausgezogen hätten, sprechen für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Denn C.________ führte aus, der Beschuldigte habe sich meistens selber ausgezogen. Sie habe das auch manchmal gemacht, wenn er es gewollt habe. Er habe auch mal gesagt: «Es ist heiss, kannst du es [das T-Shirt] mir ausziehen». Sie habe sich die Kleider jedoch meistens selber ausgezogen (pag. 173, ab 14.38 Uhr). Diese Ausführungen wirken realitätsnahe, zumal C.________ – hätte sie ihren Vater zu Unrecht beschuldigen wollen – sicherlich nicht angegeben hätte, sich selber ausgezogen zu haben.