In Anbetracht der Tatsache, dass C.________ zum Zeitpunkt der Einvernahme fast 14 Jahre alt war und sich damit in der Pubertät befand, erstaunen ihr Kichern und die gehemmte Wortwahl bezüglich der Genitalien nicht. C.________ gab die Aussagen ihres Vaters jeweils auf Hochdeutsch wieder. Dies ist besonders bemerkenswert, zumal der Beschuldigte effektiv Hochdeutsch spricht und keinen Dialekt. C.________ gab in ihren Schilderungen ferner zahlreiche Emotionen und Gedankengänge bekannt. Zudem ist auch ihr Hinweis – sie habe doch noch gar keine Oberweite gehabt – als Realkennzeichen zu werten.