Der Beschuldigte massierte das Opfer im genannten Zeitraum seinerseits mehrmals an den Brüsten und im Genitalbereich, wobei er mit dem Finger ihre Klitoris und Vagina streichelte. Zumeist war der Beschuldigte bei den Handlungen ganz oder teilweise unbekleidet, das Opfer war entweder nackt oder mit Unterhosen bekleidet. Einmal musste das Opfer den Beschuldigten am Glied massieren, bis es erst steif wurde und der Beschuldigte dann ejakulierte, wobei er ein Kondom benutzte. Der Beschuldigte handelte bei allen Vorfällen in sexueller Absicht.