6. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte seine Kinder (die Tochter C.________, geb. ________.2006, sowie die beiden Söhne E.________, geb. ________.2009, und D.________, geb. ________2001) regelmässig massierte und C.________ zu ihrem 13. Geburtstag einen Vibrator schenkte. Der Beschuldigte macht jedoch geltend, C.________ habe sich den Vibrator gewünscht und ihn deshalb dazu aufgefordert, ihr diesen zu schenken. Im Laufe des Verfahrens gestand der Beschuldigte einzelne, zufällige, von C._____