4. Anträge der Parteien Staatsanwältin L.________ stellte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 7.2.2017 die folgenden Anträge (pag. 813 f.): I. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der sexuellen Nötigung, mehrfach begangen in der Zeit von März 2012 bis Ende Mai 2014 in N.________/BE und evtl. anderswo zum Nachteil von C.________; 2. der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen in der Zeit von März 2012 bis Ende Mai 2014 in N.________/BE zum Nachteil von C.________;