Auf der Höhe, wo die dritte Spur entsteht, dachte die Geschädigte 1, der Berufungsführer wolle aufgrund seines gesetzten Blinkers die Ausfahrt Wankdorf nehmen. Sie nahm an, ihn links überholen zu können und fing an zu beschleunigen. Gegebenenfalls hielt der Berufungsführer in diesen Sekunden sein Fahrzeug nicht vollständig spurentreu. Womöglich leuchtete auch der rechte Blinker nach wie vor auf. In diesen Momenten, als die Geschädigte 1 etwas schneller fuhr als der Berufungsführer, erkannte dieser den Stau und begann stark abzubremsen. Dasselbe tat der Geschädigte 2.