Ein Auto rollt auch dann noch (oder umso mehr), wenn es sich im Schritttempo bewegt. Rechnet man entsprechend mit 4 km/h, resultiert nach 2 bis 3 Sekunden nur noch eine Distanz von 2.5 bis 3 Metern. Bei einem heftigen Aufprall von hinten kann das Fahrzeug des Berufungsführers, selbst wenn es in diesem Moment tatsächlich stillgestanden wäre, ohne Weiteres 3 Meter weit angestossen werden. Überdies sind die zeitlichen Verhältnisse des gesamten Ablaufs – also auch bezüglich der Frage, wann der Berufungsführer den Spurwechsel vorgenommen haben soll – ohnehin sehr unklar geblieben.