Jedenfalls zeigen sich die Platzverhältnisse in diesem Bereich als ziemlich eng. Zudem ist die Aussage des Berufungsführers, ich «fuhr einfach der Linie nach, welche den Pannenstreifen abtrennt» (pag. 71, Z. 17), vor dem Hintergrund seiner unmittelbar danach geäusserten Ansicht, «Ich bin dieser ausgezogenen Linie nachgefahren bis die Trennung Wankdof/Freiburg kommt» (pag. 71, Z. 22), nicht eineindeutig. Nicht zu überzeugen vermag auch die Argumentation der Vorinstanz, wenn sie die zweite Kollision in Verbindung mit der Aussage des Geschädigten 2 bringt, sein Fahrzeug sei noch gerollt. Ein Auto rollt auch dann noch (oder umso mehr), wenn es sich im Schritttempo bewegt.