8 ist. Etwa in diesem Bereich setzte der Berufungsführer, wie er behauptet, den Blinker nach rechts, was die Geschädigte 1 wahrnahm. Anschliessend beginnt diejenige Linie, welche die Ausfahrt Wankdorf von der Spur in Richtung Freiburg/Lausanne abtrennt.