Andererseits habe er in der Hauptverhandlung erklärt, dass er die Fahrbahn nicht habe wechseln müssen und mit dem rechten Blinker nur habe anzeigen wollen, dass er nicht gedenke, in Richtung Zürich zu fahren. Bei der Einvernahme in der Hauptverhandlung habe er zudem mehrmals ausgesagt, er sei der ausgezogenen Linie nachgefahren. Dies bedeute aber, dass er sich danach auf der Ausfahrt Wankdorf befunden habe. Diesen Widerspruch habe er nicht erklären können.