sei im Begriff gewesen, dies zu tun) und dadurch einen Auffahrunfall verursacht. Wie der Berufungsführer richtig festhält, hat die Vorinstanz die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen stark in Zweifel gezogen. Sie wirft ihm vor, verwirrend ausgesagt zu haben: Einerseits habe er bei der Einvernahme durch die Kantonspolizei angegeben, nach rechts geblinkt zu haben, um auf die Spur Richtung Freiburg zu wechseln. Andererseits habe er in der Hauptverhandlung erklärt, dass er die Fahrbahn nicht habe wechseln müssen und mit dem rechten Blinker nur habe anzeigen wollen, dass er nicht gedenke, in Richtung Zürich zu fahren.