Mithin habe der Fahrstreifenwechsel nicht fertig ausgeführt werden können, und es sei zur versetzten Kollision gekommen. Dieser Unfallhergang werde durch das Spurenbild der Beschädigungen an den Fahrzeugen bestätigt (vgl. pag. 3 sowie pag. 12-18). Der Berufungsführer sagte an der Unfallstelle aus, er sei auf der Autobahn A6 in Richtung Freiburg mit einer Geschwindigkeit von circa 50 km/h auf dem rechten Fahrstreifen gefahren (pag. 6). Vor der Verzweigung Wankdorf habe er den Blinker nach rechts gesetzt, um auf die Einspurstrecke in Richtung Freiburg zu wechseln.