Diese Verbreiterung von zwei auf vier Spuren geschehe innert rund 200 Metern. Folglich stimme sowohl die berufungsführerische Aussage, er habe vor der Verzweigung den Blinker nach rechts gesetzt, um auf die Einspurstrecke Richtung Freiburg zu kommen – wobei er keinen Spurwechsel habe vornehmen müssen, da er lediglich auf der mittleren von drei Spuren gefahren sei und nur habe die Richtung entscheiden müssen –, als auch die Aussage, er habe bloss zwecks Anzeige geblinkt, dass er nicht in Richtung Zürich fahren wolle. Damit decke sich seine Äusserung, er verstehe nicht, von welcher ausgezogenen Linie die Rede sei.