Dies sei ihm nicht vollständig gelungen, da sich wegen des starken Verkehrsaufkommens ein Stau gebildet habe. Das hinter ihm fahrende Fahrzeug habe stark abbremsen müssen, die Kollision mit dem Lieferwagen des Berufungsführers aber nicht mehr vermeiden können. Der Berufungsführer habe somit durch einen unvorsichtigen und noch nicht abgeschlossenen Fahrstreifenwechsel den Auffahrunfall verursacht. Anschliessend sei sein Lieferwagen in das sich vor ihm befindende Fahrzeug des Geschädigten 2 geprallt (pag. 100).