In der Folge habe er wegen des stockenden Kolonnenverkehrs auf der neuen Spur stark abbremsen müssen. Dadurch habe er eine Kollision mit dem sich hinter ihm befindenden Fahrzeug verursacht. Durch den Aufprall sei sein Fahrzeug ausserdem in den vor ihm stehenden Personenwagen geschoben worden. Daraus resultiere der Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung (pag. 95).