2 2. Berufung Am 5. Juli 2016 meldete A.________ (nachfolgend: Berufungsführer) form- und fristgerecht die Berufung an (Art. 399 Abs. 1 Schweizerische Strafprozessordnung [StPO; SR 312]). In seiner Berufungserklärung beantragte er, er sei unter Kostenund Entschädigungsfolge von der einfachen Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel nach links mit ungenügendem Abstand zum nachfolgenden Personenwagen und dadurch Verursachen eines Verkehrsunfalls freizusprechen (pag.