Die Auslagen setzen sich zusammen aus: Entschädigung für Zeugen CHF 65.00 Kanzleiauslagen CHF 100.00 Total CHF 165.00 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘165.00. II. Weiter wird verfügt: Eine Kopie des Urteils geht nach Rechtskraft an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern.