1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘600.00 und Auslagen von CHF 165.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘765.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Gebühren der Staatsanwaltschaft CHF 200.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 1400.00 Total CHF 1600.00