1. Erstinstanzliches Urteil Am 28. Juni 2016 erkannte die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern- Mittelland Folgendes (pag. 82 ff.): I. A.________ wird schuldig erklärt: der einfachen Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtigen Fahrstreifenwechsel nach links mit ungenügendem Abstand zum nachfolgenden Personenwagen und dadurch Verursachen eines Verkehrsunfalls, begangen am 13.11.2015 in Bern, Autobahn A6-Süd L, Km 002.150, Ausfahrt 37, Bern/Wankdorf; und in Anwendung der Art. 47, 106 StGB; Art. 34/3, 44/1, 90/1 SVG; Art. 10/1 VRV; Art. 426 StPO verurteilt: