462-463 Akten BVD). Auch im Verfahren vor dem Gerichtspräsidium Baden, in welchem zuvor drei Verurteilungen wegen des gleichen Sachverhalts erfolgt sind, hat sich der Berufungsführer des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht. Auch bei diesem Deliktskomplex waren zahlreichen Geschädigte in einem hohen Deliktsbetrag betroffen. Auch das Gerichtspräsidium Baden hat für diesen Deliktskomplex eine Gesamtstrafe ausgesprochen. Bei der Strafzumessung gelangt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung Art.