21 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt wird abgewiesen. Für die Behandlung des Gesuchs um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege werden keine Verfahrenskosten erhoben.