- Mit Verfügung vom 31. Mai 2016 gewährte die POM Rechtsanwalt B.________ Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen (Akten POM pag. 214f.). Für die Kenntnisnahme dieser Verfügung macht Rechtsanwalt B.________ einen Aufwand von 15 Minuten geltend, was angesichts der wenigen in der Verfügung vorhandenen Sätze als deutlich übersetzt zu gelten hat. Hierfür sind ihm – analog zur Weiterleitung der Verfügung – 5 Minuten anzurechnen.