Rechtsanwalt B.________ sind unter diesem Titel 80 Minuten zu entschädigen. - Mit Eingabe vom 29. Februar 2016 macht Rechtsanwalt B.________ ergänzende Ausführungen zu seiner Beschwerde vom 26. Februar 2016. In Abänderung seiner Eingabe vom 26. Februar 2016 beantragte er, es sei unverzüglich über die Gewährung der aufschiebenden Wirkung zu entscheiden (vgl. pag. 1376 ff. Akten ASMV). Der Rechtsschrift kann entnommen werden, dass er diese Ergänzung mit der Zwangsmedikation des Beschwerdeführers begründet. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Frage, welche Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist.