17 durch das Verfassen der Rechtsschriften entstand, ist zusätzlich separat ausgewiesen. Rechtsanwalt B.________ hat den Beschwerdeführer bereits in mehreren Verfahren vertreten, ihm sind die Akten bekannt. Rechtliche Fragen, welche eingehender Abklärungen bedürfen, sind vorliegend keine ersichtlich, zumal die Frage einer geeigneten Unterbringung bereits in früheren Verfahren Streitgegenstand war. Der unter diesem Titel geltend gemachte Aufwand wird daher mit Blick auf diese Erwägungen als deutlich übersetzt erachtet. Rechtsanwalt B.__