Im Folgenden ist daher auf seine Argumente einzugehen. Da das Gericht gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung verpflichtet ist, Kürzungen der Honorarnote zu erläutern, indem es kurz, aber bestimmt ausweist, welche der Aufwandpositionen ungerechtfertigt sind und daher ausser Betracht bleiben müssen, legt die Kammer im Folgenden detailliert dar, wie sich die zu entschädigenden Positionen zusammensetzen bzw. in welchem Umfang die Honorarnote zu kürzen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_157/2015 vom 12. November 2015 E. 3.3.3):