Zusammengefasst ist daher festzuhalten, dass auch die Verlängerung des Aufenthalts des Beschwerdeführers in der Station Etoine rechtmässig war und die diesbezügliche Beschwerde abzuweisen ist. V. 26. Bezüglich der Kosten- und Entschädigungsfolgen bzw. der Festsetzung und Kürzung des amtlichen Honorars durch die Vorinstanz rügt Rechtsanwalt B.________,