Wie oben in E. II.5., auf welche integral verwiesen wird, bereits dargelegt war die Station Etoine zur Behandlung und Betreuung des Beschwerdeführers für einige Wochen bzw. wenige Monate sowohl unter medizinischen als auch sicherheitstechnischen Aspekten geeignet. Zudem ist, wie in obiger E. Il. 9. c. ausgeführt, ohne weiteres davon auszugehen, dass der erforderliche Sicherheitsstandard auch nach den ersten sechs Wochen Aufenthalt des Beschwerdeführers auf der Station Etoine aufrechterhalten werden konnte.