Anzumerken ist an dieser Stelle jedoch, dass von einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des Beschwerdeführers aufgrund der Zwangsmedikation keine Rede sein kann. Dem Bericht der behandelnden Ärzte der Station Etoine kann entnommen werden, dass der Patient von der verordneten Kombinationstherapie sichtlich profitieren konnte und sich im Kontakt weicher und affektiv sowie psychomotorisch entspannter zeigte. Der Beschwerdeführer nahm in der Folge die Medikamente auch freiwillig ein (Akten ASMV pag. 1609).