Inwiefern weitere persönliche Gespräche mit dem Beschwerdeführer einer Verbesserung bzw. Änderung seiner Einschätzung zuträglich gewesen wären, ist nicht ersichtlich. Die behandelnden Ärzte der Station Etoine bestätigten in ihrer Stellungnahme vom 1. März 2016 denn auch, dass der Beschwerdeführer an einem behandlungsbedürftigen psychotischen Syndrom bei dringendem Verdacht auf Erkrankung aus dem schizophrene Formenkreis (Schizophrenie) leide (Akten ASMV pag. 1448). Diese Diagnose wurde mit Zwischenbericht vom 6. April 2016 bestätigt (Akten ASMV pag. 1608 ff.).