Der Bericht des Anstaltspsychiaters bzw. die erwähnten Dokumente und Berichte gründen zum einen auf eigenen Beobachtungen bzw. der Untersuchung des Beschwerdeführers, zum anderen jedoch auch auf den Beobachtungen des Personals, welches in täglichem Kontakt mit dem Beschwerdeführer stand. Gerade die Beobachtungen des Personals, welches aufgrund der tatsächlichen Nähe zum Beschwerdeführer dessen Verhalten und die Veränderungen darin bestens beurteilen kann, sind vorliegend von Bedeutung.