Der Bericht des Anstaltspsychiaters Dr. med. D.________ vom 27. Januar 2016 über den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers gründet auf einem persönlichen Gespräch, wobei anzumerken ist, dass weitere Gespräche aufgrund der Verweigerung des Beschwerdeführers nicht stattfinden konnten (vgl. Akten ASMV pag. 1294f.). Der Bericht des Anstaltspsychiaters bzw. die erwähnten Dokumente und Berichte gründen zum einen auf eigenen Beobachtungen bzw. der Untersuchung des Beschwerdeführers, zum anderen jedoch auch auf den Beobachtungen des Personals, welches in täglichem Kontakt mit dem Beschwerdeführer stand.