Die POM hat ihren Entscheid einlässlich und ausführlich auf über 20 Seiten begründet. Sie hat dargelegt, von welchen Diagnosen bzw. Entscheidgrundlagen sie ausgeht und warum. Der Entscheid ist insgesamt nachvollziehbar und die darin enthaltenen Ausführungen ermöglichen es dem Beschwerdeführer, diesen sachgerecht anzufechten. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist wie dargelegt