Dies obwohl sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers in der Zwischenzeit dramatisch verschlechtert habe. Die POM lasse auch ausser Acht, dass die Behörden die Medien durch eine falsche Sachverhaltsdarstellung beeinflusst und im Glauben gelassen hätten, dass ein Übertritt in die Klinik Rheinau bereits am 25. Februar 2016 erfolgt sei. Die POM habe schliesslich auch nicht Bezug auf die diversen Rügen von Grundrechtsverletzungen genommen (pag. 15 ff.).