11. Der Beschwerdeführer nahm zu den Vernehmlassungen der übrigen Parteien mit Eingabe vom 14. Oktober 2016 Stellung und änderte seine Anträge insofern, als er auch die Aufhebung der Ziffer 6 des Dispositivs des Entscheids der POM vom 5. August 2016 beantragte (pag. 157 ff.) 12. Die mit Verfügung vom 17. Oktober 2016 gewährte Gelegenheit, eine Duplik einzureichen, nahm die POM am 20. Oktober 2016 wahr (pag. 189 ff.). Die General-