1.3. Subeventualiter sei der Entscheid vom 05. August 2016 der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern aufzuheben und zur neuen Sachverhaltsfeststellung und Beurteilung sowie zur Neuverlegung der Kosten und Entschädigung des vorinstanzlichen Verfahrens an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Es sei die Ziffer 5 des Dispositivs des Entscheids vom 05. August 2016 der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern aufzuheben und wie folgt zu ändern: Für sein Wirken als amtlicher Anwalt wird Rechtsanwalt B.________, Aarau, mit CHF 17‘038.10 (inkl. Auslagen und MwSt.) aus der Staatskasse entschädigt.