7. Am 7. September 2016 erhob der Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 5. August 2016 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 3 ff.): «1.1. Es seien die Ziffern 1 und 2 des Dispositivs des Entscheids vom 05. August 2016 der Polizeiund Militärdirektion des Kantons Bern aufzuheben und wie folgt zu ändern: