6. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Zu eröffnen: - Dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft