Für die auf den Freispruch entfallende amtliche Entschädigung (1/5) besteht weder für den Kanton Bern noch für Rechtsanwalt D.________ ein Rückforderungs- bzw. Nachforderungsrecht. 5. Dem zuständigen Bundesamt wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von A.________ erteilt (PCN-Nr. .________; Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 DNA-ProfilG).