infolge Eintritt der Verjährung eingestellt wurde; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 22. April 2013 bis 12. Oktober 2014 in F.________, E.________ und anderswo durch Konsum von Kokain; 2. der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 15. Februar 2014 bis ca. 15. September 2014, durch