Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 22. April 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen A.________ 1. wegen Tätlichkeiten, angeblich begangen am 1. Mai 2012 in E.________; 2. wegen Wiederhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 24. Dezember 2012 bis 22. April 2013 in F.________, E.________ und anderswo; so namentlich 2.1 am 24. Dezember 2012 durch Kauf von Kokain; 2.2 in der Zeit vor dem 22. April 2013 durch Konsum von Kokain;