29. Dem zuständigen Bundesamt wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils des Beschuldigten erteilt (PCN-Nr. .________; Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 DNA-ProfilG). 30. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 46 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.