45 rückfordern (Art. 138 Abs. 2 StPO). Die materiellen Voraussetzungen für die Rückforderung dieser Kosten decken sich mit denjenigen der amtlichen Verteidigung (Art. 426 Abs. 1 Satz 2 und Art. 135 Abs. 4 StPO): In beiden Fällen muss sich die beschuldigte Person in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (BSK StPO-DOMEISEN, N 19 zu Art. 426). 28.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands der Privatklägerin, Rechtsanwalt D.__