_ ein Rückforderungs- bzw. Nachforderungsrecht. 27.2 Oberinstanzliches Verfahren Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 6. März 2017 (pag. 829) auf insgesamt CHF 3‘959.30 festgesetzt.