43 Der Beschuldigte ist somit zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 15‘000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 12. Februar 2014 an die Privatklägerin zu verurteilen. VI. Kosten und Entschädigung 26. Verfahrenskosten 26.1 Erstinstanzliches Verfahren