Noch heute leidet sie unter den Folgen der erlittenen strukturellen Gewalt. Die Privatklägerin wurde vom Beschuldigten physisch und psychisch misshandelt und ist noch heute von der anhaltend gewaltträchtigen und angstbesetzten Beziehung traumatisiert. Die Privatklägerin litt während ihrer Ehe und auch noch danach unter psychischen Symptomen, welche psychiatrisch behandelt werden mussten, aber auch heute noch spürbar sind. Vor diesem Hintergrund erachtet die Kammer in Übereinstimmung mit der Vorinstanz eine Genugtuung von CHF 15‘000.00 als angemessen. Diese ist ab dem Tag des schädigenden Ereignisses verzinslich.