In der Literatur werden für Vergewaltigungen mit Penetration (ohne Unterscheidung zwischen vaginalem, oralem oder analem Geschlechtsverkehr) von erwachsenen Opfern mit Beziehung zum Täter als Basisgenugtuung Beträge von CHF 15‘000.00 bis CHF 25‘000.00 genannt. Für Sexualdelikte mittleren Schweregrads wie sexuelle Nötigungen ohne Penetration werden Summen von CHF 3‘000.00 bis CHF 5‘000.00 erwähnt. In leichten Fällen soll von einer Basisgenugtuung abgesehen und die Genugtuung nach richterliche Ermessen bemessen werden (KLAUS HÜTTE, a.a.O., S. 174 f.)